Leistungs­spektrum

Sicherheits­koordination

Das Bundes­ministerium hat statistisch festgestellt, dass die Unfall­häufigkeit auf deutschen Bau­stellen mehr als doppelt so hoch ist, wie die Unfall­häufigkeit in der gewerb­lichen Wirt­schaft. Grund dafür sind nicht selten die sich ständig ändernden Arbeits­verhältnisse, die Witterungs­einflüsse, der Termin­druck und insbesondere, dass die Arbeiten von Be­schäftigten verschie­dener Arbeit­geber gleich­zeitig oder nach­einander ausge­führt werden.

Am 24. Juni 1992 hat der Rat der Euro­päischen Gemein­schaft eine Einzel­richtlinie über die auf zeitlich begrenzte oder orts­veränderliche Bau­stellen anzu­wendenden Mindest­vorschriften für die Sicherheit und den Gesundheits­schutz" laut 92/57/EWG erlassen, die mit der "Verord­nung über Sicher­heit und Gesund­heitsschutz auf Bau­stellen" vom 10. Juni 1998 in das deutsche Recht umgesetzt wurde. Die Baustellen­verordnung (BaustV) ist daraufhin am 1. Juli 1998 in Kraft getreten und ergänzt somit das deutsche Arbeits­schutzrecht.

Die neue Baustellen­verordnung des Bundes­ministeriums für Arbeit und Sozial­ordnung schafft mit dem Instrument der Sicherheits­koordinierung eine Ver­besserung von Sicher­heit und Gesund­heit aller Beteilig­ten auf der Baustelle.

In unserem Büro sind mehrere Mit­arbeiter seit 1999 zertifiziert, die Tätig­keit als Sicher­heits- und Gesund­heits­schutz­koordinator auf Baustellen auszuüben.

Das Tätigkeits­feld der Koordina­toren umfasst:

  • Übermittlung der Voran­kündigung an die zuständige Behörde
  • Erstellung des Sicherheits- und Gesund­heitsschutz­planes
  • Laufende Kontrolle der Ein­haltung des Sicher­heits- und Gesund­heitsschutz­planes und der Baustellen­ordnung
  • Hinwirken auf laufendes Erfassen der Firmen
  • Achten auf Ab­sicherung der Bau­stelle gegen­über betrieb­lichen Tätig­keiten sowie gegenüber Dritten
  • Mitwirken bei der Ab­stimmung der Baustellen­einrichtung
  • Klären sicherheits­relevanter Belange mit allen Auftrag­nehmern und Ihren Sub­unternehmern vor Beginn ihrer Arbeiten (Arbeits­verfahren, Arbeits­ablauf, Nach­weise, Prüf­zertifikate)
  • Anpassen des Sicherheits- und Gesundheits­schutzplanes und Bekannt­machen aktualisierter Sicherheits- und
  • Gesundheits­schutz­pläne bei allen Beteiligten
  • Organisieren und Durch­führen von Sicherheits­begehungen und Be­sprechungen

In der Planungs­phase erfolgt in Zusammen­arbeit mit der aus­schreibenden Stelle die Ab­stimmung der Texte im Leistungs­verzeichnis bezüglich Sicherheits- und Gesund­heitsschutz­maßnahmen sowie die Erstellung des SiGe-Planes und die vorberei­tenden Tätig­keiten für das Erstellen der späteren Unterlage. Zu unseren Kunden in diesem Geschäfts­bereich zählt sowohl die öffentliche Hand als auch eine Vielzahl von Dienst­leistungs­unternehmen.